Rechtsanwalt Olching
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Unterhalt für Ehegatten


Der Unterhalt für Ehegatten ist noch wesentlich komplizierter zu berechnen. Es ist keineswegs so, dass immer eine 50:50-Aufteilung des Einkommens erfolgt. Es kann sogar so sein, dass bei identischem Einkommen völlig unterschiedliche Unterhaltsbeträge herauskommen.

Beispiel(stark vereinfacht; ohne Erwerbstätigenbonus): F verdient monatlich Euro 2.000,00 netto als Angestellte bei einem Modegeschäft in Olching. M verdient monatlich Euro 3.000,00 netto als Abteilungsleiter in einem größeren Unternehmen in München. Bei einer Trennung beträgt der Unterhaltsanspruch von F Euro 500,00 gegen M. Im Ergebnis hätten also beide monatlich Euro 2.500,00 zur Verfügung.

Variante (ebenfalls stark vereinfacht): F verdient monatlich Euro 2.000,00 netto bei dem Modegeschäft in Olching. M verdient monatlich Euro 3.000,00 netto bei dem größeren Unternehmen in München. Gemeinsam haben sie vor einigen Jahren einen Bausparvertrag bei der Sparkasse Fürstenfeldbruck abgeschlossen, auf den sie Euro 500,00 pro Monat einbezahlen. Die Beiträge zum Bausparvertrag stehen für die laufenden Ausgaben nicht zur Verfügung. Daher mindern die Raten den Unterhaltsanspruch. Das für den Unterhalt entscheidende Familieneinkommen beträgt hier nicht Euro 5.000,00, sondern nur Euro 4.500,00. Bei einer Trennung beträgt der Unterhaltsanspruch von F daher nur Euro 250,00 gegen M (Euro 4.500,00 : 2 = Euro 2.250,00 – Euro 2.000,00 = Euro 250,00). Im Ergebnis hätten also beide monatlich Euro 2.250,00 zur Verfügung.