Rechtsanwalt Olching
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Behindertentestament


Mit einer Behinderung sind regelmäßig hohe Kosten bereits für den Alltag verbunden. Nur die wenigsten Menschen sind in der Lage, diese Kosten aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen zu tragen. Deshalb sind Insbesondere behinderte Menschen oftmals auf Sozialleistungen angewiesen.

Voraussetzung für den Erhalt von Sozialleistungen ist in Deutschland allerdings zunächst der Verbrauch nahezu sämtlichen eigenen Vermögens. Auch vererbtes Vermögen, das sich die Eltern oder Großeltern der behinderten Person hart erarbeitet haben, wird für behinderungsbedingte Mehrkosten herangezogen. In der Praxis werden daher regelmäßig mit dem Erbfall die Sozialleistungen sofort und umfassend gestrichen, bis das gesamte Erbe bis auf einen kleinen Restbetrag aufgebraucht ist. Der behinderte Mensch hat also praktisch nichts von seinem Erbe, weil sich finanziell kaum etwas für ihn ändert.

Abhilfe kann hier ein auf die jeweiligen Vermögensverhältnisse und die Behinderung angepasstes Testament schaffen. Mit den richtigen Formulierungen kann dadurch sichergestellt werden, dass der behinderte Erbe im Erbfall eine langfristige Verbesserung seiner Situation bei gleichzeitigem Erhalt seines Anspruchs auf Sozialleistungen genießt, etwa durch zusätzliche Leistungen, die von Krankenkassen und Pflegekassen nicht übernommen werden (z.B. wichtige Therapien).

Ein Beispiel für eine solche Regelung könnte eine Regelung von Vorerbe und Nacherbe sein, da hierdurch weder die Möglichkeiten besteht, größeres Vermögen ohne weiteres zu veräußern (verhindert durch die Stellung als Vorerbe), noch ein Zwang besteht, das Erbe auszuschlagen, um einen Pflichtteil „versilbern“ zu können. Gleichzeitig sollte auch auf eine Testamentsvollstreckung mit besonderen Anweisungen für den Testamentsvollstrecker geachtet werden, damit das Erbe auch tatsächlich für die Zwecke eingesetzt werden kann, für die es gedacht ist.

Pauschale Formulierungsempfehlungen verbieten sich in diesem Bereich, da der Bedarf gerade im Bereich von Behinderungen stark variiert. Zudem ist die richtige Formulierung auch davon abhängig, welche Art von Vermögen im konkreten Fall überhaupt besteht, beispielsweise ob Immobilien vorhanden sind.

Rechtsanwalt Ulrich Fratton ist selbst Vater einer schwerbehinderten Tochter und kennt daher die täglichen kleinen und großen Schwierigkeiten insbesondere mit Behörden, Krankenkassen und Pflegekassen auch aus der täglichen Praxis sehr genau. Dieses Wissen stellt er Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.