Rechtsanwalt Olching
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Allgemeines zum Familienrecht


Im Bereich des Familienrechts helfen wir Ihnen zum Beispiel
bei folgenden Punkten:


(bitte klicken Sie auf die jeweiligen Stichworte)

Zum Rechtsgebiet „Familienrecht“ zählen alle Bereiche rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie - angefangen beim Verlöbnis (§§ 1297 ff. BGB) über die Eheschließung (§§ 1303 ff. BGB), das Zusammenleben in der Ehe (§§ 1353 ff. BGB), Eheverträge (§§ 1363 ff. BGB), die Scheidung der Ehegatten (§§ 1564 ff. BGB), die Regelung der Scheidungsfolgen insbesondere zum Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) bis last but noch least die Regelung über das Sorgerecht für gemeinsame Kinder (z.B. § 1628 BGB).

Die gesetzlichen Regelungen zu eingetragenen Lebenspartnerschaften greifen zum allergrößten Teil auf die Regelungen zur Ehe zurück (vergleiche etwa § 6 Lebenspartnerschaftsgesetz). Insoweit gelten also im Wesentlichen die gleichen Regelungen, wenn es auch vereinzelt gravierende Unterschiede gibt, zum Beispiel beim Adoptionsrecht.

Die Vielgestaltigkeit des Familienrechts lässt sich hier selbstverständlich rechtlich nicht vollständig wiedergeben. Im Folgenden wird daher auf einige rechtlich besonders relevante Punkte eingegangen, die insbesondere beim Scheitern der Ehe relevant sein können. Eine Checkliste für erforderliche Maßnahmen bei Trennung und Scheidung finden Sie hier