Rechtsanwalt Olching
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Wie sieht das Ganze praktisch aus?


Hierzu ein Beispiel: Schuldner X aus Olching ist hoffnungslos überschuldet. Er hatte früher eine gute Arbeitsstelle in Fürstenfeldbruck, unerwartet aber seinen Arbeitsplatz wegen Insolvenz der Firma verloren. Sein Auto und einige Einrichtungsgegenstände hatte er auf Abzahlung gekauft. Weil das Arbeitslosengeld für die Ratenzahlungen nicht mehr ausreicht, hat er sich von einer Bank verlocken lassen, ein Umschuldungsdarlehen aufzunehmen. Bei dieser Gelegenheit hat er die Kreditsumme gleich noch erhöht, weil er die Hoffnung hatte, mit einer selbständigen Tätigkeit künftig seinen Lebensunterhalt verdienen zu können. Mit dem Zusatzkredit hatte sich ein Lieferfahrzeug angeschafft und sich als Speditionsunternehmer selbständig gemacht. Die Versprechungen seiner Auftraggeber über die Verdienstmöglichkeiten waren alles andere als realistisch. Er konnte seine Raten an die Bank nicht bezahlen. Die Bank hat ihm daraufhin den Kredit gekündigt und ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Das Inkassounternehmen hat ihm mit Vollstreckung gedroht, wenn er nicht fortlaufend wenigstens kleine Raten bezahlt. Aus Angst vor der Vollstreckung zahlt er seither an das Inkassounternehmen monatliche Raten von 150,00 €. Nachdem nun schon seit drei Jahren bezahlt hat, fragt er beim Inkassounternehmen nach, ob denn die Schulden nicht schon bald getilgt sind. Zu seiner Überraschung erklärte ihm das Inkassounternehmen, dass der Schuldenstand trotz Zahlung von 150,00 € monatlich seit drei Jahren inzwischen höher ist als vor der ersten Ratenzahlung. Völlig verzweifelt geht er zu Rechtsanwalt Fratton in Olching.

Der hier geschilderte Fall ist leider für viele überschuldete Personen typisch. Viele Schuldner reagieren auf die Drohungen von Inkassounternehmen in der Weise, dass sie kleine Zahlungen leisten, ohne zu bemerken, dass sie mit diesen Zahlungen lediglich die laufenden Zinsen und Kosten bezahlen können, nicht aber die eigentlichen Schulden tilgen. Nach dem Gesetz werden aber Zahlungen zunächst auf die Zinsen, dann auf die Kosten und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet, so dass sich durch eine solche monatliche Zahlung von 150,00 € oft keinerlei Reduzierung der Schulden ergibt. Oft steigen die Schulden sogar noch, weil mit den hier bezahlten 150,00 € nicht einmal die laufenden Zinsen und Kosten abgedeckt werden. Deshalb ist es in diesem Beispielsfall vollkommen unsinnig, weiterhin monatlich 150,00 € an das Inkassounternehmen zu bezahlen, weil die Schulden davon einfach nicht verschwinden. Der einzige Ausweg für diesen Schuldner ist ein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung.