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Für Internationales Privatrecht ist Rechtsanwalt Rainer zuständig.
Grenzüberschreitende Sachverhalte sind in der globalisierten Welt immer häufiger:
Beziehungen mit ausländischen Unternehmen, Erwerb von Immobilien im Ausland, Scheidung vom ausländischen Ehepartner etc..
In allen diesen Fällen ist es wichtig zu wissen, welches Recht auf den jeweiligen Fall anzuwenden ist. Das Internationale Privatrecht befasst sich mit diesen Fragen. Bei allen Fällen mit Auslandsbezug berät Sie unsere Kanzlei darüber, welches Recht auf den jeweiligen Sachverhalt anzuwenden ist. Wenn sich dabei herausstellt, dass ausländisches Recht anzuwenden ist, helfen wir Ihnen, eine kompetente Rechtsanwaltskanzlei im Ausland zu finden, die Sie weiter berät. Rechtsanwalt Rainer spricht fließend Französisch und Englisch.
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