Rechtsanwalt Olching
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Versorgungsausgleich


Versorgungsausgleich bedeutet, dass die Rentenansprüche aus gesetzlicher Rente, Lebensversicherungen etc., die während der Ehe von den beiden Ehegatten erworben wurden, gerecht zwischen einander aufgeteilt werden.

Beispiel: Der Ehemann hat während der Ehe einen Anspruch bei der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, durch den er Euro 300,00 mehr Rente bekommt als bei der Eheschließung. Die Ehefrau hat den Haushalt geführt und daher keine Rentenansprüche erworben. Der Ehemann muss der Ehefrau daher einen Rentenanspruch in Höhe von Euro 150,00 abtreten, so dass beide gleich gestellt sind.

Der Versorgungsausgleich ist im Versorgungsausgleichsgesetz geregelt. Er ist bei einer Scheidung zwingend durchzuführen. Die Berechnungen sind sehr kompliziert, werden jedoch von den Rentenversicherungsträgern durchgeführt.