Rechtsanwalt Olching
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Nach der Scheidung


Gründe für den Unterhaltsanspruch
Der Unterhalt nach der Scheidung (der sogenannte nacheheliche Unterhalt) ist im Gesetz in den Paragraphen ab § 1569 BGB geregelt. Die frühere Regelung, dass nach einer Scheidung unbefristet Unterhalt zu bezahlen ist, ist bereits seit mehreren Jahren Geschichte. Vielmehr gibt es einen Unterhalt nach der Scheidung nur noch in einigen wenigen Fällen:

  • wenn ein gemeinsames Kind zu betreuen ist, § 1570 BGB
  • wenn der Unterhaltsberechtigte aus Altersgründen keiner Arbeit mehr nachgehen kann, § 1571 BGB
  • wenn der Unterhaltsberechtigte zu krank ist, um zu arbeiten, § 1572 BGB
  • wenn der Unterhaltsberechtigte keine angemessene Arbeit finden kann, § 1573 Absatz 1 BGB
  • wenn der Unterhaltsberechtigte zwar eine angemessene Arbeit findet, jedoch hierbei nicht genügend verdient (sogenannter Aufstockungsunterhalt), § 1573 Absatz 2 BGB
  • wenn der Unterhaltsberechtigte zwar eine angemessene Arbeit findet, diese jedoch nach kurzer Zeit wieder verliert und keine angemessene Anschlussbeschäftigung mehr finden kann, § 1573 Absatz 4 BGB
  • wenn der Unterhaltsberechtigte wegen der Ehe keine Ausbildung aufgenommen hat oder seine Ausbildung abgebrochen hat und dies nach der Scheidung nachholt, § 1575 BGB
  • wenn aus Gerechtigkeitsgründen eine Unterhaltszahlung angemessen ist (sogenannter Billigkeitsunterhalt), § 1576 BGB

Höhe des Unterhaltsanspruchs bei nachehelichem Unterhalt
Die Berechnung des Unterhalts unterscheidet sich teilweise erheblich dahingehend, ob es sich um Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt handelt. So kann ein Scheidungsurteil zu einer Erhöhung der Unterhaltshöhe führen.

Beispiel: Der Ehemann hatte eine geerbte Eigentumswohnung mit 100 qm in Olching mit in die Ehe gebracht. Der Ehemann arbeitet als Angestellter in Olching und verdient Euro 1.600,00 netto. Die Ehefrau arbeitet als Angestellte in Eichenau und verdient ebenfalls Euro 1.600,00 netto. Als die Ehefrau nach der Trennung in eine 50 qm-Wohnung in Eichenau zieht, bleibt der Ehemann in der Wohnung in Olching. Aus seiner Tätigkeit als Angestellter in Olching könnte sich der Ehemann ohne die Eigentumswohnung nur eine Mietwohnung mit ca. 50 qm leisten. Wenn es zur Scheidung kommt, muss der Ehemann der Ehefrau Unterhalt bezahlen, obwohl beide gleich viel verdienen. Der Grund hierfür ist, dass sich der Ehemann den Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie anrechnen lassen muss. Während der Trennungszeit ist der Ehemann noch nicht verpflichtet, den Luxus der großen Wohnung finanziell auszugleichen, weil der Gesetzgeber hofft, dass beide wieder zusammen in die Wohnung ziehen. Mit der Scheidung ist diese Hoffnung aber dahin. Deshalb ist der Ehemann verpflichtet, die Hälfte der fiktiven Mieteinkünfte aus einer Vermietung des zu großen Mietraums als Unterhalt an die Ehefrau zu bezahlen.

Länge des Unterhaltsanspruchs bei nachehelichem Unterhalt
Die Gerichte gewähren in der Regel übergangsweise einen Unterhalt, wenn die Ehe mindestens drei Jahre gedauert hat. Die Länge der Unterhaltszahlung ist dabei abhängig von den vorgenannten Faktoren. Es kommt also an auf

  • Dauer der Ehe (also der Zeitraum zwischen standesamtlicher Eheschließung und Scheidungsurteil)
  • Differenz zwischen den Einkommen desjenigen, der unterhaltsberechtigt ist und desjenigen, der den Unterhalt bezahlen muss.
  • Möglichkeit desjenigen, der unterhaltsberechtigt ist, eigene Einkünfte in angemessener Weise zu erzielen.

Auch hier gibt es Richtwerte, an die sich die Familiengerichte, die über die Scheidung urteilen in der Regel halten. Entscheidend dafür ist aber natürlich, dass dem Familiengericht sämtliche Informationen mitgeteilt werden, die für die Entscheidung relevant sind. Hierbei ist sowohl demjenigen, der unterhaltsberechtigt ist und demjenigen, der den Unterhalt bezahlen muss zu raten, einen Rechtsanwalt, der auf Familienrecht spezialisiert ist einzuschalten.