Rechtsanwalt Olching
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Patientenverfügung


Eine Vorsorgevollmacht wird oftmals mit einer Patientenverfügung kombiniert. In einer Patientenverfügung werden Entscheidungen für den Fall getroffen, dass wegen irreparablen und schweren dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigungen keine eigene Entscheidung des Verletzten mehr möglich ist. Von ganz besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob lebensverlängernde Maßnahmen in jedem Falle vorgenommen werden sollen oder nicht. Ohne eine solche Patientenverfügung müssen Ärzte die Behandlung fortsetzen.

Gerade weil eine Vorsorgevollmacht unter Umständen über Leben und Tod entscheiden kann und soll, ist hier eine vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt ebenfalls richtig und sinnvoll. Wir verfügen auch im Hinblick auf Vorsorgevollmachten über langjährige Erfahrung. Profitieren Sie von diesem Wissen, damit Sie in dieser wichtigen Entscheidung die Wahl treffen, die für Sie auch wirklich die richtige ist.