Rechtsanwalt Olching
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Anwalt ja oder nein?


Für einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht können Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach § 11 Absatz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes auch ohne einen Rechtsanwalt auftreten. Allerdings ist in der Regel ein Arbeitsgerichtsprozess ohne Anwalt weder ratsam noch billiger. Der Grund hierfür ist Folgendes:

Ein Kündigungsschutzprozess endet in den meisten Fällen mit einer Abfindung, also mit einer Geldzahlung. Die Höhe der Abfindung ist davon abhängig, welche Gründe für oder gegen die Wirksamkeit der Kündigung sprechen. Je mehr Gründe gegen die Wirksamkeit einer Kündigung sprechen, desto höher ist die Abfindung. Durch seine Kenntnisse wird ein Anwalt also deutlich mehr Gründe finden, warum zum Beispiel eine Kündigung des von ihm vertretenen Arbeitnehmers unwirksam ist als dies der Arbeitnehmer selbst tun könnte. Das führt dazu, dass ein Arbeitnehmer mit der Hilfe eines Rechtsanwalts möglicherweise nicht nur ein Monatsgehalt, sondern drei oder vier Monatsgehälter als Abfindung erhält. Mit dieser deutlich höheren Abfindung kann er die Kosten des Rechtsanwalts bezahlen und hat trotzdem hinterher noch mehr Geld als ohne den Rechtsanwalt.

Umgekehrt ist auch einem Arbeitgeber unbedingt zu empfehlen, einen Arbeitnehmer erst nach Rücksprache mit einem Anwalt zu kündigen. Macht der Arbeitgeber hier aus Unwissenheit Fehler, bezahlt er über die Abfindung letztendlich wesentlich mehr an den Arbeitnehmer, als ihn ein Anwalt für die Beratung und Begleitung des Kündigungsschutzprozesses gekostet hätte. Diesen wirtschaftlichen Fehler machen nach wie vor viele Arbeitgeber teilweise sogar mehrfach hintereinander. Nach wie vor ist dadurch der (oftmals mit Rechtsanwalt auftretende) gekündigte Arbeitnehmer dem kündigenden Arbeitgeber rechtlich überlegen.